Durch die Erteilung eines Schutzrechtes kann ein Erfinder bzw. Schöpfer einer gewerblich verwertbaren, schöpferischen Leistung für eine bestimmte Zeit das alleinige Verwertungsrecht zugestanden werden. Diese Schutzrechte können technische Schutzrechte sein (Patente und Gebrauchsmuster) oder nicht technische (Geschmacksmuster, Marken und Sortenschutz). Diese Kategorien werden in diesem Band behandelt und insbesondere die Verfahren zur Erteilung der Schutzrechte ausführlich erläutert. Ferner erfolgen Ausführungen zur Verwertung und zur Rechtsverfolgung der Schutzrechte und zur supranationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet.
Der Inhalt
Schutzgesetze
Patent
Gebrauchsmuster
Marken
Geschmacksmuster
Verwertung von Schutzrechten
Rechtsverfolgung von Schutzrechten
Arbeitnehmer-Erfindergesetz (ArbEG)
Supranationale Zusammenarbeit
Die Zielgruppen
Personen, die mit Innovationen und Erfindungen zu tun haben
Existenzgründer, die ihr geistiges Eigentum schützen wollen
Geschäftsführer von innovativen Unternehmen
Der Autor
Hartmut Hering ist als Patentanwalt in München tätig.