Immer wieder wird gefordert, dass politische Parteien die Möglichkeit haben sollten, eine gerichtliche Kontrolle der Entscheidungen der Bundestagsverwaltung im Bereich der Parteienfinanzierung zu erreichen - zuletzt im Sommer 2023 von LobbyControl, nachdem die Bundestagsverwaltung es abgelehnt hatte, die CDU für eine Geldspende zu sanktionieren. Die Autorin untersucht und beantwortet in dieser Arbeit genau diese Frage: Haben politische Parteien das subjektive Recht, gerichtlich zu erwirken, dass die Bundestagsverwaltung andere konkurrierende Parteien nach dem Parteiengesetz sanktioniert oder die staatliche Parteienfinanzierung nachträglich zu deren Lasten korrigiert? Das rechtliche Kriterium dafür ist der sog. Drittschutz, den diese Arbeit aus parteienfinanzierungsrechtlichen Normen im Wege der Auslegung herausarbeitet und beispielhaft prozessual erprobt. Zugleich steckt die Arbeit die rechtlichen, aber auch die tatsächlichen Grenzen und Einschränkungen des Drittschutzes ab.»Third-Party Protection in Party Financing Law. An Examination of the Origins, Possibilities, Opportunities and Consequences of Third-Party Protection of Simple-Law Regulations in the Area of State Party Financing as a Legal Instrument for Resolving Conflicts Between Political Parties and the State«: This paper answers the question of whether political parties have the subjective right to take legal action to have the Bundestag administration sanction other competing parties under the Political Parties Act or to have the state party funding subsequently corrected to their detriment. To this end, the legal criterion of so-called third-party protection is elaborated from party financing law norms, tested procedurally and examined for legal and actual limits.