044 209 91 25 079 869 90 44
Merkliste
Die Merkliste ist leer.
Der Warenkorb ist leer.
Kostenloser Versand möglich
Kostenloser Versand möglich
Bitte warten - die Druckansicht der Seite wird vorbereitet.
Der Druckdialog öffnet sich, sobald die Seite vollständig geladen wurde.
Sollte die Druckvorschau unvollständig sein, bitte schliessen und "Erneut drucken" wählen.

Parteiausschluß und Verfassung

BuchKartoniert, Paperback
Verkaufsrang67676inRecht
CHF68.90

Beschreibung

Die Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die an der politischen Willensbildung des Volkes teilhaben. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Ihrer Staatlichkeit zuwider praktizieren die Parteien die Grundrechte nicht als verbindliche Maximen. Parteimitgliedern droht der Parteiausschluß, wenn ihr Gebrauch der bürgerlichen Freiheiten, zumal ihre Meinungsäußerungen, gegen die Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und der Partei schweren Schaden zufügt. Die Geschlossenheit ist das wichtigste Gut der parteilichen Parteien, nicht die bestmöglichen Erkenntnisse von Sein und Sollen. Parteiführer wollen Macht, Parteimitglieder wollen Mandate und Posten. Bürger, die um des Gemeinwohls willen auf Wahrheit und Richtigkeit bedacht sind, können in den oligarchischen Parteien nur schwer Wirkung entfalten. Der Rechtsschutz in den Parteien leidet Not. Die staatlichen Gerichte lassen den Schiedsgerichten der Parteien einen übermäßigen Spielraum für Parteiausschlüsse.
Weitere Beschreibungen

Details

ISBN/GTIN978-3-428-18086-8
ProduktartBuch
EinbandKartoniert, Paperback
Erscheinungsdatum16.12.2020
Auflage1. Auflage
Reihen-Nr.1441
Seiten158 Seiten
SpracheDeutsch
MasseBreite 157 mm, Höhe 233 mm, Dicke 12 mm
Gewicht281 g
Artikel-Nr.32120950
Verlagsartikel-Nr.18086
KatalogBuchzentrum
Datenquelle-Nr.35258271
WarengruppeRecht
Weitere Details

Reihe

Über den/die AutorIn

* 1940 Hütten/Pommern; Altsprachliches Abitur Berlin 1960; Studium der Rechte Berlin, Bonn, Tübingen; 1964, 1969 Staatsexamina Berlin; 1969 Dr. iur. FU Berlin; 1986 Habilitation Staats-, Verwaltungs-, privates und öffentliches Wirtschaftsrecht, Rechtswissenschaft I, Hamburg; 1969-80 Rechtsanwalt in Berlin; 1972-78 Professor für Wirtschaftsrecht Berlin Abendstudium; 1978-89 Universitätsprofessor Wirtschaftsrecht Hamburg; seit 1989 Ordinarius für öffentliches Recht Erlangen-Nürnberg; 2005 emeritiert.