Die Problematik des Rechtsberatungsgesetzes ist bis in die jüngste Zeit weitgehend tabuisiert worden. Die Diskussion auf dem 65. Deutschen Juristentag in Bonn hat es gezeigt: Mit dem neu erschienenen Kommentar von RA Dr. Kleine-Cosack zum Rechtsberatungsgesetz ist man bestens für die kommende Reform gerüstet. Die Novität zeigt Ihnen auf, in welchen Bereichen Sie sich künftig auf nichtanwaltliche Konkurrenz einstellen müssen.So sieht bereits der erste Diskussionsentwurf des BMJ zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts eine deutliche Erweiterung der Rechtsberatungsbefugnisse außerhalb der Anwaltschaft vor.Wie auch bei anderen mit dem Berufsrecht der freien Berufe in engem Zusammenhang stehenden Gesetzen wurde die überfällige kritische rechtspolitische wie verfassungsrechtliche Überprüfung weitgehend versäumt.Gerade Rechtsanwälte müssen damit rechnen, dass künftig Banken, Versicherungen, oder Steuerberater - um nur wenige Gruppen zu nennen - ihren einschlägigen Sachverstand in zulässiger Form in die Rechtsberatung einbringen dürfen.
Der vorliegende Kommentar versucht einerseits einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und Literatur zur Problematik des RBerG zu geben. Er scheut jedoch nicht die kritische Auseinandersetzung mit deren Schwachstellen. Die gesamte bisherige Rechtsprechung, welche zu einer exzessiven Ausdehnung des Erlaubnisvorbehalts geführt hatte, wird auf den Prüfstand gestellt. Die Konsequenzen der verfassungsrechtlich wie teleologisch unverzichtbaren restriktiven Auslegung des RBerG werden aufgezeigt.