Der Sammelband vereinigt Einzelstudien aus rechtshistorischer Perspektive, teils prosopographischen, teils themenbezogenen Zuschnittes zum Nationalsozialismus. Er ist ein Ertrag langjähriger Beschäftigung mit diesem Thema im Lehr- wie im Forschungsbetrieb an der Münchener Juristischen Fakultät und versteht sich zugleich als Replik auf die immer wieder vorgetragene Behauptung, die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit führe an den Universitäten ein Schattendasein. Ohne thematisch auf die Wissenschaftsgeschichte beschränkt zu sein, zeigen die Beiträge die untrennbare Vernetzung von Nationalsozialismus und Rechtswissenschaft an exemplarischen Fällen und Fragestellungen, unternehmen es aber teilweise auch, aus der rechtsgeschichtlichen Erforschung dieser Zeit Gegenwartsbezüge und aktuelle Relevanz nachzuweisen.