In den vergangenen Jahren wurden mehrere Tochtergesellschaften großer börsennotierter Aktiengesellschaften an die Börse gebracht (z. B. Infineon/Siemens; comdirect/ Commerzbank; T-Online/Deutsche Telekom). Das mediale Echo auf diese Börsengänge war enorm, das Interesse an den neuen Aktien teilweise überwältigend. Etliche Anleger konnten innerhalb kürzester Zeit beachtliche Zeichnungsrenditen realisieren. Angesichts einer solchen Divergenz zwischen Bezugspreis und Erstnotiz war und ist der Vorwurf nicht verwunderlich, der Bezugspreis sei viel zu niedrig bemessen gewesen und es sei infolgedessen zu einer mittelbaren Schädigung der Aktionäre der Muttergesellschaft gekommen. Vor diesem Hintergrund ist die Frage, ob und in welchem Umfang den Aktionären der Mutter-AG beim Börsengang der Tochter-AG ein Vorerwerbsrecht auf die Tochter-Aktien zusteht und welche Pflichten den Konzernvorstand treffen, zentrale Thematik der Arbeit. Da der Toch-ter-Börsengang regelmäßig auch zu einer Umbildung der Konzernstruktur führt, stellt sich zugleich die Frage, ob die Hauptversammlung der Muttergesellschaft über "ungeschriebene" Hauptversammlungszuständigkeiten zu einer Mitentscheidung hierüber berufen ist. Beide Fragen werden gemeinsam behandelt.