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Abgrenzungsmaßstäbe im Abkommensrecht

Veranlassungsprinzip und Fremdvergleich bei der Betriebsstättengewinnabgrenzung
E-BookPDFE-Book
Verkaufsrang67679inRecht
CHF53.00

Beschreibung

Ausgehend von dem Veranlassungsprinzip als tätigungsbezogenem Grundprinzip der Abgrenzung und dessen Konkretisierung durch den Fremdvergleichsgrundsatz analysiert die Arbeit die bisherige BFH-Rechtsprechung und diskutiert ausgewählte Fragestellungen der abkommensrechtlichen Betriebsstättengewinnabgrenzung. Es wird herausgearbeitet, dass sowohl dem Art. 7 OECD-MA als auch den sog. Betriebsstättenvorbehalten ein einheitlicher veranlassungsbasierter Abgrenzungsmaßstab zugrunde liegt, der an das spezifisch abkommensrechtliche Verständnis der Unternehmenstätigkeit anknüpft. Nach kommentarähnlicher Darstellung und Diskussion der Änderungen durch den Authorized OECD Approach (AOA) wird gezeigt, dass auch der dem AOA zugrunde liegende Abgrenzungsmaßstab veranlassungsbasiert ist, wenngleich es aufgrund der abweichenden Anknüpfung an Personalfunktionen im Einzelfall zu unterschiedlichen Zuordnungsergebnissen kommen kann. Zugleich werden Vorschläge für einzelne gesetzgeberische Nachbesserungen der Umsetzungsvorschrift des § 1 Abs. 5 AStG gemacht.




Die Autorin

Solvejg Glatz ist Richterin beim Niedersächsischen Finanzgericht in Hannover und derzeit abgeordnet an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, wo sie sich als wissenschaftliche Mitarbeiterin schwerpunktmäßig mit den verfassungsrechtlichen Verfahren aus dem Bereich des Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts befasst.
Weitere Beschreibungen

Details

Weitere ISBN/GTIN9783658340063
ProduktartE-Book
EinbandE-Book
FormatPDF
Format HinweisWasserzeichen
Erscheinungsdatum01.07.2021
Auflage1. Aufl. 2021
Reihen-Nr.10
Seiten685 Seiten
SpracheDeutsch
IllustrationenXXVII, 685 S. 7 Abbildungen, 1 Abbildungen in Farbe.
Artikel-Nr.10082970
KatalogVC
Datenquelle-Nr.4366827
WarengruppeRecht
Weitere Details

Reihe

Über den/die AutorIn

Die Autorin

Solvejg Glatz ist Richterin beim Niedersächsischen Finanzgericht in Hannover und derzeit abgeordnet an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, wo sie sich als wissenschaftliche Mitarbeiterin schwerpunktmäßig mit den verfassungsrechtlichen Verfahren aus dem Bereich des Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts befasst.

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