Der Gesetzgeber hat im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung die Vorschriften über Verträge über künftiges Vermögen (
310 aF), gegenwärtiges Vermögen (
311 aF), den Nachlass eines noch lebenden Dritten (
312 aF) und über Grundstücke (
313 aF) in einer Vorschrift, nämlich dem
311b zusammengefasst. Erstmals werden diese insbesondere für Notare so relevanten Vorschriften einschließlich der Vorschrift des
311c (Zubehör) ihrer Bedeutung entsprechend im Staudinger in einem Einzelband kommentiert. In der Neubearbeitung werden nicht nur Rechtsprechung und Literatur wissenschaftlich aufgearbeitet und diskutiert, es werden auch zahlreiche - oftmals noch nicht entschiedene - Fallbeispiele mit Lösungsvorschlägen, Empfehlungen und Hinweisen für die Praxis aufgezeigt. Der Kommentator, der die Rechtsmaterie seit 1978 im Staudinger kommentiert, schöpft dabei aus seiner mehr als dreißigjährigen notariellen Praxis.
Zu den Verträgen über Grundstücke werden unter anderem die Auswirkungen der lange Zeit ungeklärten, nunmehr vom BGH entschiedenen Formbedürftigkeit zusammengesetzter Verträge erörtert und auch an Fallgestaltungen bis hin zu Problemen deren Heilung untersucht. Der Vermögensbegriff bei Verträgen über das Vermögen, insbesondere das gegenwärtige Vermögen wird neu diskutiert. Eingehend kommentiert und in ihren Auswirkungen dargelegt wird auch die vieldiskutierte neue Rechtsprechung des BGH zur (Teil-)Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht nur bei den Verträgen über Grundstücke, sondern auch bei Verträgen über das gegenwärtige und künftige Vermögen. Die zu einer sicheren Nachlassplanung oftmals unerlässlichen Verträge zwischen künftigen Erben über den Nachlass eines noch lebenden Dritten, die von weitreichender wirtschaftlicher Bedeutung sein können, sowie die in Frage kommenden Vertragsgestaltungen und Instrumentalien werden eingehend wissenschaftlich und praxisnah behandelt. Die bei notariellen Beurkundungen manchmal vernachlässigte Annexvorschrift des
311c wird praxisgerecht einbezogen.
Der Staudinger-Band mit den
311b, 311c ist - wie alle Staudinger-Bände - als Einzelband erhältlich. Die Kommentierung ist ein unentbehrliches Rüstzeug für Notare, Anwaltsnotare, Rechtsanwälte, Richter, Juristen in Banken und Immobilienunternehmen.