Unter der Bezeichnung "Jahresabschluss" werden zusammengefasst die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung nach Handels- und Steuerrecht verstanden. Er gibt Rechenschaft über das Wirtschaften des Geschäftsjahres. Hier knüpfen Geschäftsvorfälle an mit ihrem jeweils abschließenden doppelten Buchungssatz. Zweck der rechnerischen Erfassung durch die Finanzbuchhaltung und der Verarbeitung zum Jahresabschluss ist die Ermittlung des Periodenerfolges, der die Verwirklichung des Unternehmenszieles anzeigt.
Dieses Buch folgt einem durchgängigen Konzept, mit dem das Erwerbswirtschaften in der Finanzbuchhaltung transformiert und im Jahresabschluss hinsichtlich der Zielverwirklichung ausgewertet wird. Es erteilt damit zugleich eine Absage an die übliche, an Bilanzposten orientierte Vorgehensweise. Denn diese verleitet dazu, das Recht als das vermeintlich ordnungsgemäß Vorgedachte hinzunehmen. Der Gesetzgeber hat jedoch bei der Rechtssetzung weder das betriebswirtschaftliche Wirtschaften noch das zugehörige Abrechnungssystem beachtet.